![]() 2022-11-10 | Kurzfristige Umleitung Nachtbuslinie 3N |
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Aufgrund von Arbeiten an einer Weichenheizung in der Berliner Straße in Höhe der Stadt- und Regionalbibliothek muss die Nachtbuslinie 3N in Fahrtrichtung Madlow kurzfristig einen kleinen Umweg fahren. In der Nacht von heute zu morgen, 9. bis 10. November 2022, verkehren die Busse ab der Haltestelle „Ströbitzer Weg“ durch die Lessingstraße zur Stadthalle. Die Haltestelle „Schillerstraße“ kann in Fahrtrichtung Madlow heute Nacht leider nicht bedient werden. Fahrgäste nutzen bitte ersatzweise die Haltestelle „Stadthalle Post“. Die Streckenfreigabe erfolgt voraussichtlich Donnerstagnachmittag. Der Straßenbahnverkehr der Linie 3 ist nicht betroffen. Für auftretende Erschwernisse bittet Cottbusverkehr die Fahrgäste um Verständnis. | |
![]() 2022-11-10 | Fahrgasterhebung bei Cottbusverkehr |
Im Jahr 2022 fanden bereits in drei Zeiträumen Erhebungen zur Ermittlung des Anteils mobilitätseingeschränkter Fahrgäste statt. Gezählt wurde dabei auf unterschiedlichen Linien sowie zu verschiedenen Tageszeiten im gesamten Bediengebiet (Straßenbahn-, Stadt- und Regionalbusverkehr) der Cottbusverkehr GmbH. Ab dem kommenden Montag, 7. November 2022, startet der letzte dreiwöchige Erhebungszeitraum im Jahr 2022. Winterperiode: 7. März 2022 bis 27. März 2022 Frühjahrsperiode: 25. April 2022 bis 15. Mai 2022 Sommerperiode: 18. Juli 2022 bis 7. August 2022 Herbstperiode: 7. November 2022 bis 27. November 2022 Die Erhebungen werden durch Zählkräfte eines unabhängigen, externen Dienstleisters durchgeführt. Dieser gibt nach einem vorgeschriebenen statistischen Verfahren die zu zählenden Linien, Fahrten mitsamt Anfangs- und Endpunkten sowie die Wochentage der Zählung vor. Die Cottbusverkehr GmbH hat darauf keinen Einfluss. Die Auswertung erfolgt anonym und lässt keine Rückschlüsse auf den jeweiligen Fahrgast zu Alle erhebenden Personen sind durch einen personengebundenen Erheber- bzw. Kontrollausweis erkennbar. Die Cottbusverkehr GmbH bittet um eine rege Teilnahme und dankt allen Fahrgästen für die freundliche Unterstützung. Durch die unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten und Ihrer Begleitpersonen entstehen den Verkehrsunternehmen Fahrgeldausfälle. Für eine Erstattung dieser Fahrgeldausfälle ist eine Erhebung gemäß den Richtlinien des § 148 Abs. 5 des Sozialgesetzbuches (SGB IX) notwendig. | |
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Quicklinks: Fahrgastinformationen |
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